| Ertrag | |
| Darunter versteht man alles das, was einem Unternehmen in einer bestimmten Periode an Einnahmen zuwächst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und außerordentlichem Ertrag unterschieden. Zum Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählen die Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus Wertpapieren, Darlehen und Zinsen und ähnliche Erträge. Außerordentliche Erträge sind solche, die normalerweise nicht im Geschäftsbetrieb anfallen. Dazu werden unregelmäßig oder selten anfallende und unternehmensfremde Erträge verstanden. In der Kostenrechnung differenziert man nach Betriebsertrag und neutralem Ertrag. Zum neutralen Ertrag zählen Erträge, die mit der Betriebsleistung in keinem direkten Zusammenhang stehen wie beispielsweise Mieten aus nicht betriebsnotwendigen Immobilien und Erträge, die keinem bestimmten Zeitraum oder einem späteren als der Abrechnungsperiode zuzurechnen sind. In der Praxis werden die Begriffe Erlös, Umsatz und Ertrag vielfach synonym verwendet. |
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