Erlösschmälerungen
sind Abweichungen von dem ursprünglich kalkulierten Verkaufspreis wie Kundenskonto, Personalrabatt, Herunterzeichnung auf den Verkaufspreis von Mitanbietern, Preisreduzierung auf Grund von technischer oder modischer Veralterung, Warenbeschädigung.

Die Erlösschmälerungen sind für die Begründung von Teilwertabschlägen bei der Warenlagerbewertung wichtig und sollten daher für den Nachweis der Teilwertberichtigungen aufgezeichnet werden.

 
 
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