| Erbengemeinschaft | |
| ist eine aus mehreren Erben bestehende Vermögensgemeinschaft am Nachlass, sofern der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Die Erbengemeinschaft tritt dann kraft Gesetz ein. Alle Miterben bilden eine Gemeinschaft zur gesamten Hand. Das heißt, dass die Verwaltung und die Verfügung über die Gegenstände des Nachlasses nur allen Miterben gemeinsam zusteht. | |
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