Einzelunternehmen
entsteht automatisch, wenn ein Geschäft eröffnet wird. Es ist nur ein Inhaber vorhanden, es ist kein Mindestkapital und auch keine kaufmännische Einrichtung nötig. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen.

Erst durch einen Eintrag in das Handelsregister wird der Einzelunternehmer Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten.

 
 
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