Einzelhandelsverbände
sind Arbeitgebervereinigungen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitglied kann in der Regel nur ein Einzelhandelsunternehmen werden. Die untere Ebene bilden die Kreis- bzw. Bezirksverbände, die nach Bundesländern in Landesverbänden zusammengeschlossen sind. Diese sind Tarifträgerverbände. Die Landesverbände bilden den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels.

In gleicher Weise sind die Branchenfachverbände organisiert, auf der untersten und mittleren Stufe in Personalunion mit den Kreis- und Bezirks- bzw. Landesverbänden.

Zu den Aufgaben der Einzelhandelsverbände gehört vor allem die Beratung der Mitglieder in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie des Wettbewerbsrechts, die Vertretung der Mitglieder vor den Arbeitsgerichten, die lokale Gewerbeförderung beispielsweise durch Gründung von Werbegemeinschaften und die Stellung von sachkundigen Gesprächspartnern für Rat und Verwaltung in den Gemeinden, Kreisen oder Zweckverbänden; ferner die fachliche Vertretung von Brancheninteressen gegenüber den Mitgliedern und den Lieferanten. Einige Einzelhandelsverbände unterhalten Bildungszentren. Viele der Bundesfachverbände sind Träger angegliederter Fachschulen.

 
 
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