Einzelbewertung
ist ein Grundsatz bei der Bilanzaufstellung. Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld muss einzeln erfasst und bewertet werden. In Ausnahmefällen ist eine Gruppenbewertung erlaubt. Eine Pauschalbewertung ist ebenfalls möglich. Siehe auch Lagerbewertung.  
 
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