Einlagen

umfasst alle Geld- und Sachwerte, mit denen sich ein Gesellschafter an einer Handelsgesellschaft beteiligt. Das Einkommensteuerrecht definiert Einlagen als alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zuführt.

Als Einlagen werden ferner Gelder bezeichnet, die Private oder Unternehmen bei den Banken unterhalten wie beispielsweise Spareinlagen.

 
 
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