ist
- die Gesamtheit der einem Wirtschaftssubjekt zufließenden Beträge in Geld oder in Gütern. Dabei ist nach vier Einkommensarten zu unterscheiden:
- Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Lohn oder Gehalt, - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, - Einkommen aus rechtlichen Ansprüchen (sog. Transfereinkommen) oder freiwilligen Leistungen, - Einkommen aus Vermögen.
Zu unterscheiden ist ferner in Brutto- und Nettoeinkommen, also Einkommen vor und nach Steuern und ggf. nach Abzug der Sozialbeiträge, und in Geld- und Naturaleinkommen. Zum Naturaleinkommen zählen Deputate, Sachbezüge.
- wird das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, das ist die Summe der Entgelte an Arbeitnehmer, an Unternehmer und Vermögen, auch als Volkseinkommen bezeichnet.
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