| Einkaufspreis | |
ist der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Preis, der nach Abzug etwaiger Rabatte, Skonti und unter Hinzurechnung der Bezugskosten zu bezahlen ist. Den Einkaufspreis vor Berücksichtigung der Hinzu- und -abrechnungen nennt man Bruttoeinkaufspreis und Nettoeinkaufspreis, wenn die Rabatte, nicht aber die Lieferskonti, abgezogen sind. Nettoeinkaufspreis zuzüglich der Bezugskosten ergibt den Einstandspreis. Grundlage der Eingangskalkulation ist entweder der Nettoeinkaufspreis oder der Einstandspreis. Im ersteren Fall werden die Beschaffungskosten als Kosten verbucht. Die Skonti gehen nicht in den Einkaufs- und Einstandspreis ein, da sie als Finanzierungserträge gesondert ausgewiesen werden. |
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