Einkaufsgenossenschaft

ist ein Einkaufsverband, in dem sich Händler zum gemeinsamen Einkauf in der Rechtsform der Genossenschaft zusammengeschlossen haben. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Kooperationszentrale. Zusätzlich zu der Einkaufsfunktion erfolgt vielfach die Aufnahme und der Ausbau von Dienstleistungen für die Mitglieder (Full-Service-Kooperation).

Die Wahl der Rechtsform der Genossenschaft muss historisch als Ausdruck des Willens zur Selbsthilfe gesehen werden. Heute wird sie zunehmend durch die Rechtsform der Aktiengesellschaft abgelöst, weil die AG der Kooperationszentrale mehr Bewegungsspielraum lässt und sie in ihren Entscheidungen flexibler macht.

Im Einkauf sind zwischen zwei wesentlichen Einkaufsarten zu unterscheiden und zwar dem Lagergeschäft und dem Delkrederegeschäft. Beim Lagergeschäft unterhält der Einkaufsverband ein Lager und übernimmt damit eine typische Großhandelsfunktion. Beim Delkrederegeschäft sind Händler und Lieferant/Produzent die Vertragspartner, die bestellte Ware wird direkt vom Lieferant an den Händler versendet. Der Einkaufsverband übernimmt lediglich das Delkredere gegenüber dem Lieferanten.

 
 
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