Einheitswerte
werden für inländischen Grundbesitz festgestellt und dienen als Grundlage für die Grundsteuer-Erhebung. Sie werden alle sechs Jahre allgemein ermittelt. Der Einheitswert ist nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen, der in der Regel über dem Einheitswert liegt.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken