| Einfuhr-Umsatzsteuer | |
| ist eine Sonderform der Umsatzsteuer. Sie fällt bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) an. Die Einfuhr-Umsatzsteuer ist innerhalb der EG durch die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb ersetzt worden. | |
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