Eigenverbrauch

auch als Privatverbrauch oder Privatentnahme bezeichnet, ist die Entnahme von Gütern aus dem eigenen Geschäft für die eigenen  Bedürfnisse. Da er den Gewinn mindert, muss er zur Gewinnermittlung buchhalterisch festgehalten und dem Gewinn hinzugerechnet werden.

Außerdem ist der Eigenverbrauch ein umsatzsteuerlicher Vorgang. Werden die Privatentnahmen nicht verbucht, werden sie in Branchen, in denen sie üblich sind wie beispielsweise bei Nahrungs- und Genussmitteln, anhand von Pauschbeträgen geschätzt.

 
 
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