Eigenbedarf

Eigenbedarf bezeichnet

  1. im Mietrecht den Fall, dass der Vermieter die vermieteten Räume für sich, die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt. Lt. § 564b BGB ermöglicht der Eigenbedarf die Kündigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses.
  2. verwendet man den Begriff auch für den Eigenverbrauch.
 
 
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