Eichung
bedeutet die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß dem Maß- und Gewichtgesetz. Sie wird von den Eichbehörden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Geeicht werden alle im Verkauf eingesetzten Mess- und Gewichtsgeräte wie Meterstäbe, Gemüse- und Fleischwaagen und Gewichtssteine bei der Balkenwaage.  
 
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