| Ehevertrag | |
| ist ein Vertrag, durch den Ehepartner ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln. Da Vertragsfreiheit besteht, können die Ehepartner durch den Ehevertrag beliebige güterrechtliche Vereinbarungen treffen. Sie können aber auch einen vom BGB geregelten Güterstand wie die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Ehevertrag ist vor einem Notar zu schließen. | |
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