Effektivzins

gibt im Unterschied zum Nominalzins die Gesamtbelastung pro Jahr des Nettokreditbetrages in einem Prozentsatz an. Das Verbraucherkreditgesetz vom 29.6.2000 verpflichtet alle Unternehmer, die an Verbraucher Kredite geben oder vermitteln, im Kreditvertrag den effektiven Jahreszins anzugeben; es sei denn, dass der Nettokreditbetrag nicht höher als 200 EUR liegt oder dass der Zahlungsaufschub nicht mehr als drei Monate beträgt.

 
 
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