| EG | |
oder Europäische Gemeinschaft zielt auf eine allumfassende wirtschaftliche Integration der Mitgliedsstaaten ab und will einen gemeinsamen Markt schaffen und die für das Funktionieren des Marktes wichtigen Bereiche harmonisieren. Mitglieder sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (sog. Gründerstaaten). Später wurden noch folgende Staaten aufgenommen: Dänemark, Großbritannien, Irland, Griechenland, Portugal und Spanien, Finnland, Österreich und Schweden. Zurzeit werden Beitrittsverhandlungen mit weiteren Staaten geführt. Gemeinsame Organe sind: Ministerrat, EG-Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäisches Parlament, Europäische Zentralbank und weitere unterstützende EG-Organe. Gemeinschaftlich werden politisch betrieben: Agrarpolitik, Handelspolitik, Geldpolitik, sonstige Politikfelder, Reformen der Gründungsverträge. Die EG hat einen eigenen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben. |
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