differenzierte Kalkulation

Darunter versteht man

  1. ein kaufmännisches Verhalten, bei dem auf die einzelnen Artikel unterschiedliche Kalkulationsaufschläge angewendet werden und
  2. ein rechenhaftes Verfahren innerhalb der Kalkulation. Man bezeichnet des Verfahren auch als Misch- oder Ausgleichskalkulation.

Der Grundgedanke ist, dass für den Gesamtbetrieb, für eine Abteilung oder eine Artikelgruppe ein genau berechneter Bruttoertrag erzielt werden muss. Die Preisminderungen wie beispielsweise Sonderangebote, Herabsetzungen der ursprünglichen Verkaufspreise in Sonderverkäufen, Preisherabsetzungen bei Waren, die beschädigt, verschmutzt oder technisch überholt sind, konkurrenzbedingte Preisanpassungen und Personalkäufe werden planerisch in die Kalkulation mit eingebaut.

Artikel oder Artikelgruppen, die eine höhere Verkaufspreisstellung erlauben, werden höher kalkuliert als die preissensiblen Artikel. Der fehlende Bruttoertrag dieser Artikel soll über die höher kalkulierten Artikel ausgeglichen werden. Die Aufschläge werden durch das Warenwirtschaftssystem (WWS) pro Artikel, Artikelgruppe, Abteilung, Gesamtbetrieb kontrolliert. Das manuelle Verfahren, auf dem das WWS beruht, nennt man die „Kurzfristige Erfolgskontrolle“, in der die Eingangskalkulation und die erzielte Kalkulation sowie die  Preisnachlässe erfasst und ausgewiesen werden.

Das Verfahren mit Hilfe von Gewichtungsfaktoren erlaubt eine schnelle Machbarkeitsberechnung, ob die geplanten Maßnahmen realistisch und realisierbar sind. Ein vereinfachtes Beispiel: die erzielte Kalkulation soll 52% vom Umsatz betragen 15% Umsatzanteil sollen mit nur 20% Eingangskalkulation verkauft werden. Können die 85% Umsatzanteil die Minderkalkulation auffangen?

Umsatzanteil * Kalkulation =  Gewichtungsfaktor
100 * 52,0  = 5200
15 * 20,0  = 300
85 * ? = 4900

4900 dividiert durch 85 ergibt die neue Eingangskalkulation von 57,65%.

Umgerechnet in den Aufschlag erhöht sich für 85% des Umsatzes der ursprüngliche Aufschlag (Eingangskalkulation 52%) von 108% auf den neuen Aufschlag (neue berechnete Eingangskalkulation 57,65%) von 136%.

Der Händler muss nun anhand der Preisgestaltung der Mitbewerber entscheiden, ob ein Aufschlag von 136% am Markt realisiert werden kann.

 
 
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