Disagio

ist ein Abschlag oder Abgeld in Bezug auf den Nennwert eines Preises, eines Wertpapieres oder eines Kredites; siehe auch Damnum. Bei Darlehensverträgen wird von den Kreditinstituten oft ein Disdagio vereinbart. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer nur den um das Disagio verminderten Kreditbetrag ausbezahlt bekommt. Für ihn verteuert sich also das  Darlehen, während sich für das Kreditinstitut die Verzinsung über den Nominalzins hinaus verbessert.

 
 
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