| Direktionsrecht | |
ist das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis in Teilen einseitig zu gestalten. Dies kann auf gesetzlicher, kollektiv- oder einzelvertraglicher Basis geschehen. Im Arbeitsvertrag werden normalerweise nicht die Einzelheiten der Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer geregelt. Diese kann der Arbeitgeber auf Grund seiner Weisungsbefugnis gestalten ebenso wie er auf das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb Einfluss nehmen kann. Das Direktionsrecht kann durch das Arbeitsschutz- und durch das Betriebsverfassungsrecht eingeschränkt sein; beispielsweise dann, wenn im Rahmen von Betriebsvereinbarungen Arbeitsordnungen erlassen werden. Außerdem müssen Weisungen im Rahmen des Direktionsrechtes nach billigem Ermessen erfolgen, sonst sind sie nicht verbindlich. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |