Dienstvertrag
ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Vertragspartner im allgemeinen wirtschaftlich und sozial voneinander unabhängig sind. Im Dienstvertrag wird im Gegensatz zum Werkvertrag, bei dem ein Werk und damit ein Erfolg geschuldet wird, die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Im Dienstvertrag geht es um nicht von vornherein konkretisierte Einzelleistungen. Es wird lediglich ein Wirken geschuldet.  
 
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