Deregulierung

meint die Aufhebung von Regelungen; vor allem, um die unternehmerische Betätigung von rechtlichen Einschränkungen zu befreien.

Im Vordergrund der Deregulierungsforderungen stehen gesetzliche Regelungen, die in vergangenen Jahren zum Verbraucherschutz erlassen wurden, die Regelungsdichte im Bausektor und auf dem Arbeitsmarkt.

An Maßnahmen zur Deregulierung im Einzelhandel sind die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Jahr 1996 und 2003 sowie die Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im Jahr 2001 zu nennen.

 
 
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