| Cash-and-Carry-Großhandel | |
| oder Selbstbedienungsgroßhandel. Darunter versteht man Betriebe, die im Großhandel nach dem Prinzip der Selbstbedienung arbeiten und ein breites Sortiment von Nahrungs- und Genussmitteln und Nichtlebensmitteln unter Ausschluss der Zustellung gegen Barzahlung anbieten. Zu den Abnehmern gehören vor allem kleine Einzelhandelsgeschäfte, die keiner freiwilligen Kette angeschlossen sind, Gaststättenbetriebe, Großverbraucher wie Kantinen und Krankenhäuser und sonstige Gewerbetreibende. | |
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