| bürgerlicher Kauf | |
| ist ein Kauf unter Nichtkaufleuten. Nichtkaufleute bedeutet, dass weder der Käufer noch der Verkäufer Kaufmann sein darf. Wenn also Herr Meier seinem Freund Herrn Schulze ein nicht mehr benötigtes Kinderfahrrad verkauft, handelt es sich um einen sog. bürgerlichen Kauf. Denn beide sind Nichtkaufleute. Aber auch, wenn einer der beiden oder sogar beide Unternehmer sind, würde es sich um einen bürgerlichen Kauf handeln, wenn er oder sie ihn als Privatleute tätigen. Wenn dagegen Frau Meier beim Lebensmitteleinzelhändler einkauft, handelt es sich um einen einseitigen Handelskauf. Für den bürgerlichen Kauf gelten die BGB-Regelungen des Kaufvertrages. Siehe auch Kaufrecht. |
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