betriebliches Vorschlagswesen

erfolgt in vielen Betrieben nach festen Ordnungsregeln. Durch eine betriebliche Regelung haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, mit ihren Gedanken und Ideen das Betriebsgeschehen aktiv mitzugestalten. Als Vorschlag gilt jede brauchbare Idee oder Anregung zur Umstellung oder Änderung bestehender Methoden oder Zustände, die zur Verbesserung, Vereinfachung und Erleichterung des Betriebsablaufes oder zur Erhöhung der Sicherheit im Betrieb beitragen.

Der Mitarbeiter reicht seinen Verbesserungsvorschlag der Geschäftsleitung oder der für das betriebliche Vorschlagswesen zuständigen  Abteilung ein. Ein neutraler Prüfungsausschuss prüft den Vorschlag und veranlasst seine Umsetzung, wenn er brauchbar ist. Jeder angenommene Vorschlag wird prämiiert. Die Höhe der Prämie richtet sich gewöhnlich nach der Ersparnis, die das Unternehmen durch die Verbesserung erzielt.

 
 
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