betriebliche Altersvorsorge

ist sehr vielgestaltig und die rechtlichen sowie steuerrechtlichen Regelungen so komplex, dass oft externer Rat notwendig ist. Allen eigen ist, dass der Arbeitnehmer durch Leistungen seines Arbeitgebers Geldleistungen für die Zeit des Ruhestandes erhält.

Als Formen gibt es die betrieblichen Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Ruhegeldzusagen aus Betriebsmitteln, die durch Bilanzrückstellungen gedeckt werden und Einzel- oder Gruppenversicherungsverträge mit Lebensversicherungsgesellschaften. Lediglich die betriebliche Altersversorgung in der Form der Ruhegeldzusage aus Betriebsmitteln wird unmittelbar durch den Arbeitgeber durchgeführt. Bei den anderen Formen erfolgt die Durchführung mittelbar durch Dritte mit Einstandspflicht des Arbeitgebers.

Besondere Aktualität hat die betriebliche Altersversorgung durch die immer größer werdende Versorgungslücke erhalten, die dadurch entsteht, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger den Versorgungsbedürfnissen im Alter entsprechen. Mit der Riester-Rente wird sozialpolitisch der Versuch gemacht, diese Versorgungslücke zu verkleinern.

 
 
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