| Buchung | |
| ist die Eintragung eines Geschäftsvorfalls in eines der Bücher. Vielfach bezeichnet man den Vorgang auch als Verbuchung. Die Eintragung wird auf Grund eines Belegs vorgenommen, wobei ein Beleg eine Unterlage ist, die die Richtigkeit jeder Buchung beweist. Beispiele für Belege sind beispielsweise Rechnungen, Quittungen, Schecks. Buchungsbelege sind gem. § 147 AO 10 Jahre aufbewahrungspflichtig.
Im übertragenen Sinne wird heute Buchung auch vielfach für den Kauf einer Flugreise oder eines Ferienaufenthaltes gebraucht. |
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