Bilanz

ist der Abschluss der Buchführung eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. In der Bilanz sind Vermögen und Kapital stichtagsbezogen gegenübergestellt. Die linke oder Aktivseite weist das Vermögen (Aktiva) aus, die rechte oder die Passivseite die Mittelherkunft Passiva).

Die Bilanzgleichung sieht schematisch so aus:                                      
             

 Aktiva    

     Passiva

 

 

Anlagevermögen     

Eigenkapital

Umlaufvermögen

Fremdkapital

Posten der Rechnungsabgrenzung   

Posten der Rechnungsabgrenzung

Verlust (wenn kein Gewinn)  

Gewinn (wenn kein Verlust)

 
Gewinn oder Verlust stellen den Bilanzausgleich (Aktiva gleich Passiva) her.

Die Erstellung der Bilanz ist gemäß HGB vorgeschrieben. Speziell für Aktiengesellschaften gilt das Aktiengesetz. Für das Steuerrecht gelten die Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes.

Es gibt verschiedene Bilanzen, die sich nach dem Anlass einordnen lassen. So lässt sich unterscheiden nach Handels- und Steuerbilanz und nach Regel- und Sonderbilanzen. Die Handels- und Steuerbilanzen zählen zu den Regelbilanzen. Sie werden jährlich zum Bilanzstichtag aufgestellt. Beispiele für Sonderbilanzen sind die Liquiditäts-, Insolvenzeröffnungs-, Gründungs- und Liquidationsbilanz.

 
 
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