Bezogener
ist im Wechsel- oder Scheck-Verkehr derjenige, an den der Zahlungsauftrag gerichtet ist. Bei Schecks ist der Bezogene in der Regel ein  Kreditinstitut. Man nennt den Bezogenen auch Akzeptant. Das wird er durch sein Akzept. Eine andere Bezeichnung ist Trassat.  
 
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