Betrug

liegt lt. § 263 Strafgesetzbuch vor, wenn sich jemand vorsätzlich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, indem er falsche Tatsachen vortäuscht oder wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt. Auch der Versuch ist strafbar. Das wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in der Regel bis zu fünf Jahren geahndet.

Betrug ist vom Diebstahl und der Unterschlagung zu unterscheiden. Beim Betrug liegt das Kriterium auf Vortäuschung falscher Tatsachen, um sich etwas anzueignen; beim Diebstahl die Aneignung einer fremden Sache und bei der Unterschlagung die Aneignung einer fremden Sache, die sich in der Verfügungsgewalt des Täters befindet. Auch Geld ist eine Sache.

Beispiele für Betrug sind Zechprellerei und Versicherungsbetrug. Wenn beispielsweise eine bereits vorhandene Blechbeule beim nächsten Unfall mit zum Schaden gerechnet wird, obschon sie nicht dadurch entstanden ist, liegt Betrug vor. Auch vorgetäuschte Bewirtungskosten sind (Steuer-)Betrug.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken