| Betriebsverfassungsgesetz | |
| ist seit 1972 in Kraft und zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2002. Es regelt die arbeitsrechtliche Grundordnung, das heißt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb. Diese Zusammenarbeit wird ausgeübt durch den Arbeitgeber einerseits, den Betriebsrat und die anderen Organe der Betriebsverfassung andererseits. Der Betriebsrat nimmt an der Willensbildung und an der Entscheidung des Arbeitgebers teil, und zwar durch Mitwirkung und Mitbestimmung. | |
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