Betriebsordnung
enthält die Verhaltensregeln für das Zusammenleben der in einem Unternehmen beschäftigten Personen und dient dazu, einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Die Betriebsordnung wird stets betriebsindividuell formuliert und gegebenenfalls mit dem  Betriebsrat abgestimmt. Ist die Einigung mit dem Betriebsrat erzielt, wird die Betriebsordnung Bestandteil des Arbeitsvertrages. Sie gilt automatisch und für alle später neu ins Unternehmen kommende Personen.

Im Einzelnen regelt die Betriebsordnung unter anderem die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, Einhaltung der Probezeit, Verhalten während der Arbeitszeit, Umfang und Anspruchsvoraussetzungen für soziale Leistungen, Sicherheit, Bestimmungen bei Verstößen gegen die betrieblichen Sicherheitsvorschriften usw., soweit sie jeweils die gesamte Belegschaft des Betriebes betreffen.

 
 
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