| Bestand | |
| bezeichnet im Wirtschaftsrecht die Summe einzelner Vermögensbestandteile. So spricht man beispielsweise von Forderungs- oder Geldbestand. Im Einzelhandel wir darunter in erster Linie der Warenbestand oder Lagerbestand verstanden. Er kann durch eine körperliche Aufnahme (Inventur) oder buchmäßig festgestellt werden.
Um den Warenbestand an der Kundennachfrage zu orientieren, kennt man im Einzelhandel Wert- und Mengenstatistiken, die im Rahmen sog. Warenwirtschaftssysteme artikelgenaue Daten automatisch liefern. |
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