Besitz
ist juristisch gesehen die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Der juristische Gegensatz dazu ist das Eigentum. Unter Eigentum versteht man das dingliche Recht an einer Sache. Eigentümer ist der, dem die Sache rechtlich gehört. Der Hauseigentümer ist beispielsweise derjenige, der das Eigentum an dem Haus hat, während der Mieter den Besitz hat.  
 
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