Beschäftigungsanspruch
ist ein aus dem Arbeitsvertrag hervorgehender Anspruch auf Beschäftigung gemäß der vereinbarten Tätigkeit. Davon zu unterscheiden ist das Recht auf Arbeit und auf einen  Arbeitsplatz. Diese Ansprüche richten sich vor allem gegen den Staat und fordern die Beschaffung von Arbeitsplätzen.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken