Berufsunfähigkeit

liegt für die Rentenversicherung vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen gesundheitlicher Schäden in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf nur noch weniger als die Hälfte dessen verdienen kann, was ein vergleichbarer Gesunder erreichen könnte.

In der Privatversicherung hebt die Berufsunfähigkeit auf eine ärztlich nachzuweisende Krankheit, Kräfte- oder Körperverfall von voraussichtlich sechs Monaten ab, wobei der Versicherungsnehmer außer Stande ist, dem Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

 
 
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