Berufskrankheit

ist eine Gesundheitsschädigung, die ein Erwerbstätiger durch die Ausübung seines Berufs bekommt. § 8 Sozialgesetzbuch VII bestimmt, dass Berufskrankheiten Krankheiten sind, die Versicherte auf Grund einer dem Versicherungsschutz unterliegenden Tätigkeit erleiden. Sie sind dem Arbeitsunfall gleichgestellt.

Berufskrankheiten können entstehen, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit ständig zum Beispiel starkem Staub oder Rauch, extremer Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit ausgesetzt ist.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken