Berufsgenossenschaften

sind die nach Wirtschaftszweigen getrennten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Einzelhandelsunternehmen sind Zwangsmitglieder in der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel in Bonn.

Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetz mit der Eröffnung des Unternehmens bzw. der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit durch die Mitarbeiter. Versichert sind der Unternehmer und alle bei ihm beschäftigten Personen.

Die Beiträge für den Versicherungsschutz werden allein vom Unternehmer gezahlt. Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehört die Entschädigung von Personenschäden durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Dies geschieht durch Heilbehandlung, Berufshilfe (beispielsweise Umschulung) und Geldleistungen (beispielsweise Verletztengeld, Rente). Daneben widmen sich die Berufsgenossenschaften der Unfallverhütung und bilden Sicherheitsbeauftragte aus.

 
 
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