Belegschaftshandel

ist der Verkauf von Ware zu günstigen Preisen an Betriebsangehörige. Dazu zählen Produkte aus dem eigenen Unternehmen (Personalkauf) und die Vermittlung von Einkaufsquellen mit niedrigen Preisen (meist über Berechtigungsausweise). Rabatte an die Mitarbeiter gelten, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten, als geldwerter Vorteil und unterliegen dann der Lohnsteuerpflicht; siehe  Personalrabatt.

 
 
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