Beitragsbemessungsgrenze

ist die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage für Beiträge zur Sozialversicherung. Sie bestimmt denjenigen Betrag des Arbeitsentgelts, von dem höchstens Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt unter derjenigen der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 
 
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