| Beirat | |
Beirat ist eine Institution, die hauptsächlich zur Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung eines Unternehmens eingesetzt wird. Sie kann aber auch allein der fachlichen Beratung dienen wie auch der Schlichtung und Vermittlung zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern. Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Institution „Beirat“. Jedoch können rechtliche Grundlagen für die Einrichtung eines Beirats im Allgemeinen Schuldrecht des BGB oder aber im Gesellschaftsrecht des HGB, des GmbH- und des AktG gefunden werden. |
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