Bebauungsplan

ist die vorgesehene rechtsverbindliche Festlegung der städtebaulichen Ordnung. Er wird auf Grund der Bauleitplanung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im Bebauungsplan wird unter anderem geregelt, wie die Flächen einer Stadt oder Gemeinde auf Grund des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Verkehrsflächen, der Flächen für den Gemeinbedarf und für die Land- und Forstwirtschaft genutzt werden dürfen; ebenso die Größe der Baugrundstücke sowie die Art und Maße ihrer Nutzung. Hier wird, was für den Einzelhandel wichtig ist, rechtsverbindlich festgelegt, ob und wie Flächen für den Handel genutzt werden können. Einzelheiten bestimmt die Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990.

 
 
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