Bauleitplanung

ist eine Aufgabe der Städte und Gemeinden, mit der sie die Flächennutzung (Flächennutzungsplan) und die Bebauung (Bebauungsplan) in ihrem Gebiet regeln. Grundlage dafür ist das Bundesraumordnungsprogramm, der jeweilige Landesentwicklungsplan und die einzelnen Gebietsentwicklungspläne der Regierungsbezirke. Die Bauleitplanung ist für die Wirtschaftsförderung der Kommunen von nicht zu unterschätzender Bedeutung hinsichtlich der Ansiedlungsmöglichkeiten gewerblicher Betriebe.

 
 
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