Basel II

Der Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel hatte mit Basel I einen Mindeststandard für die Beaufsichtigung von Kreditrisiken der Banken erarbeitet. Dabei ist der Umfang der Kreditrisiken an das  Eigenkapital der Bank gekoppelt. Es wurde aber bald deutlich, dass der einheitliche Satz von acht Prozent Eigenkapital des Kreditbetrages kreditnehmende Unternehmen mit relativ niedrigen Risiken benachteiligt.

Das soll mit Basel II geändert werden. Danach wird künftig der Eigenkapitalbedarf der Banken in erster Linie von der individuellen Bonität der Kunden abhängen. Die Bonität des einzelnen Kunden wird also darüber entscheiden, ob ein Unternehmen einen Kredit bekommt und zu welchen Bedingungen. Denn die Banken können ihr Eigenkapital besser nutzen, wenn sie bevorzugt Kredite an Unternehmen vergeben, die auf Grund ihrer Bonität nur ein geringes Risiko darstellen. Damit wird die Bonitätsprüfung oder das Rating wesentliche Voraussetzung für eine Kreditvergabe. Basel II soll bis Ende 2003 verabschiedet und ab Ende 2006 angewendet werden.

 
 
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