Bankgeheimnis

umfasst die Pflicht der Kreditinstitute, die Vermögensverhältnisse (insbesondere den Kontenstand) ihrer Kunden gegenüber allen, die nicht über das Konto verfügen dürfen, unbedingt geheimzuhalten. Auskünfte dürfen Kreditinstitute nur mit ausdrücklicher Genehmigung ihrer Kunden erteilen.

Für Auskünfte an Finanzbehörden (Finanzamt) bestehen Sonderregelungen in der AO. Das Geheimhaltungsrecht der Kreditinstitute gilt nicht gegenüber Strafgerichten.

 
 
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