Bankeinzug

Bankeinzug wird von allen Kreditinstituten durchgeführt, indem sie aus dem Guthaben des Zahlungspflichtigen gür den Gläubiger einen ihm zustehenden Geldbetrag abbuchen. Dazu ist erforderlich, dass der Zahlungspflichtige (Schuldner) der Bank einen Abbuchungs-Auftrag erteilt oder dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) eine Einzugsermächtigung gibt.

Von solchen Abbuchungsaufträgen bzw. Einzugsermächtigungen wird oft Gebrauch gemacht, wenn bei wiederkehrendem Einzug die Höhe der Beträge wechselt (Telefon- oder Stromrechnungen). Auch Lieferanten des Einzelhandels machen von diesem Lastschriftverfahren Gebrauch. Siehe auch Zahlungsverkehr.

 
 
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