Bagatellsteuern
Bagatellsteuern werden etwas abfällig die Steuerarten genannt, die, gemessen am gesamten Steueraufkommen, wenig Geld in die Kasse der Finanzverwaltung bringen. Ihre Abschaffung im Wege der Steuervereinfachung scheitert jedoch vielfach daran, dass sie für einzelne Gebietskörperschaften eine gewisse Bedeutung haben. Zu den Bagatellsteuern zählen beispielsweise die Getränke- und Kinosteuer.  
 
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