BGB

oder Bürgerliches Gesetzbuch stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahr 1896 und trat am 1.1.1900 in Kraft. Es hat erstmalig nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung in Deutschland ein einheitliches Privatrecht für das ganze damalige Reichsgebiet gebracht.

Das BGB enthält fast 2500 Paragraphen (§) in fünf Großbereichen: allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht. Es regelt beispielsweise die Volljährigkeit, die Geschäftsfähigkeit, die Verjährung, den Kauf, den Tausch und den Auftrag.

Einige Teile des Privatrechts entwickelten sich erst in späterer Zeit und sind deshalb gesondert geregelt, unter anderem das Arbeitsrecht, das Handels- und Wertpapierrecht, das Mietrecht. Die letzte Reform trat zum 1.1.2002 in Kraft. Sie regelt das Schuldrecht neu. Kernstück dieser Reform ist das neue Kaufrecht.

 
 
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