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im Volltext Berufsbildungsgesetz, ist am 1.9.1969 in Kraft getreten und seitdem mehrfach geändert und durch Verordnungen ergänzt worden. Es regelt alle wichtigen Fragen der Berufsausbildung; so beispielsweise die Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses durch den Berufsausbildungsvertrag sowie den Beginn und die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses. Auch die Rechte und Pflichten des Ausbildenden sind ebenso festgelegt wie die des Auszubildenden (Jugendarbeitsschutzgesetz) Es wird genau definiert, wer berechtigt ist, auszubilden und wann eine Ausbildungsstätte zur Ausbildung geeignet ist. Ferner sind das Prüfungswesen (Prüfung) sowie die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Schließlich werden auch die Ausschüsse der Berufsbildung, wie beispielsweise der Bundesausschuss für Berufsbildung und Landesausschüsse, also die Industrie- und Handelskammern, mit ihren Funktionen und Aufgaben genannt. Durch das Berufsbildungsgesetz erfuhr der Bereich der gesamten Berufsausbildung erstmals eine gesetzliche Regelungdurch den Bundesgesetzgeber. Dadurch wurde das Berufsausbildungsrecht nicht nur übersichtlicher, sondern auch im Bundesgebiet vereinheitlicht. |
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